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Dr. med. Ute Teichert in die Sachverständigenkommission Infektionsschutzgesetz berufen /Foto © Foto © Barbara RosenthalDr. med. Ute Teichert in die Sachverständigenkommission Infektionsschutzgesetz berufen / Foto © Barbara Rosenthal

Ute Teichert in die Sachverständigenkommission zur Evaluation des Infektionsschutzgesetzes des Deutschen Bundestags gewählt

Zur Evaluation des Infektionsschutzgesetzes haben die Fraktionen im Deutschen Bundestag Sachverständige benannt. Auf Vorschlag der SPD-Fraktion gehören der Sachverständigenkommission die Ärztin Dr. Ute Teichert und die Juristin Dr. Andrea Kießling an. Weitere Expertise bringen die Ärzt/innen Dr. Anne Bunte und Prof. Dr. Christian Drosten sowie der Jurist Prof. Dr. Michael Brenner ein, die von der CDU-Fraktion vorgeschlagen wurden. Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wurde der Jurist Prof. Dr. Thorsten Kingreen berufen. Die Kommission wird ergänzt durch weitere Sachverständige über die Fraktionen der weiteren Parteien im Bundestag.

Dr. Ute Teichert spricht als Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes BVÖGD für die Gesundheitsämter, die in der Pandemiesituation ständig bis an die Grenzen gefordert waren und sind. Sie hat weit über das übliche Maß hinaus zur Aufklärung über das Infektionsgeschehen beigetragen und damit eine unverzichtbare Leistung zum Schutz der Bevölkerung erbracht. Ihr kritischer und kluger Rat wird gemeinsam mit den bereits aufgeführten Expert/innen einen wesentlichen Beitrag zur Evaluation des Infektionsschutzgesetzes für den Deutschen Bundestag leisten.



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