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mibeg-Institut Wirtschaft und Recht

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist die Zusicherung, dass bei Teilnahme an einer Weiterbildung die Kosten dafür übernommen werden. In einer persönlichen Beratung durch die Agentur für Arbeit wird entschieden, ob die Weiterbildung eine erhebliche Verbesserung der Berufschancen bedeutet und ein Bildungsgutschein ausgestellt wird.

Zusätzlich zu den Seminargebühren wird ggf. die Übernahme von Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern gemäß den Regelungen zur Förderung der Bundesagentur für Arbeit gewährt.

Damit eine Förderung bewilligt werden kann, müssen der Bildungsträger und die Weiterbildung durch eine Fachkundige Stelle (z. B. Certqua) zertifziert sein.

Hier finden Sie ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit als pdf-Datei.

Die mibeg-Institute sind durch die Certqua zertifiziert. Die Kosten für alle Weiterbildungen, die in Vollzeit stattfinden, können zu 100% über einen Bildungsgutschein durch Ihre Agentur für Arbeit übernommen werden. Gern beraten wir Sie dazu auf einer unserer Informationsveranstaltungen oder in einem persönlichen Gespräch.
 

Bildungsscheck

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt mit dem „Bildungsscheck NRW“ Zuschüsse zur beruflichen Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.

Gefördert wird die Hälfte der Seminarkosten, max. jedoch 500 €.

Diese Fördermöglichkeit richtet sich an Interessenten unserer berufsbegleitenden Weiterbildungen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich, bevor Sie sich für eine Weiterbildung anmelden, beraten lassen müssen. Hier finden Sie Namen und Adressen dieser Beratungsstellen sowie weitere Informationen zum Bildungsscheck.
 

Aufwendungen für Weiterbildungen sind steuerlich absetzbar

Arbeitnehmer, die sich beruflich weiterbilden, können die entstehenden Kosten als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen. Voraussetzung ist der konkrete Bezug der Weiterbildung zur Berufstätigkeit.
 

Aufstiegsbildungsförderungsgesetz / „Meister BaföG“

Die staatliche Förderung unterstützt Handwerker und Fachkräfte, die eine Fortbildung zu Handwerks- und Industriemeistern, Technikern, Fachkaufleuten, Betriebswirten oder vergleichbaren Berufen anstreben. Die Antragsteller dürfen jedoch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist.

Gern informieren wir Sie über Weiterbildungen der mibeg-Institute, die über Meister-BAföG gefördert werden können.

Hier finden Sie weitere Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu Meister-BAföG.
 

Begabtenförderung berufliche Bildung

Das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ der Bundesregierung unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen fachbezogene Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen oder fachübergreifende Weiterbildungen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Begabtenförderung.
 

Bildungsprämie

Die Bundesregierung unterstützt die private Investition in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung und somit die Verbesserung der beruflichen Möglichkeiten. Hier finden Sie weitere Informationen der Bundesregierung zur Bildungsprämie.

Informationsveranstaltung

Zu seinen Weiterbildungen veranstaltet das mibeg-Institut Wirtschaft und Recht jeden Mittwoch um 14 Uhr in seinem Seminarzentrum Sachsenring 37–39 in der Kölner Südstadt eine Informationsveranstaltung, in deren Rahmen wir Sie ausführlich informieren über unser Institut, die Inhalte der Weiterbildung und Möglichkeiten der finanziellen Förderung. Gern stehen wir Ihnen für Ihre weiteren Fragen im Rahmen dieser Veranstaltung und im persönlichen Gespräch zur Verfügung. So finden Sie uns »