Bildungsgutschein
Mit einem Bildungsgutschein sichert Ihnen Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter zu, dass bei Teilnahme an einer Weiterbildung die Kosten dafür zu 100 Prozent übernommen werden. In einer persönlichen Beratung durch Ihre/n Arbeitsberater/in wird entschieden, ob die Weiterbildung eine erhebliche Verbesserung der Berufschancen bedeutet und ein Bildungsgutschein ausgestellt wird.
Zusätzlich zu den Seminargebühren kann Ihnen Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter ggf. die Übernahme von Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern gewähren.
Hier finden Sie Informationen der Bundesagentur für Arbeit.
Damit eine Förderung bewilligt werden kann, müssen der Bildungsanbieter und die Weiterbildung nach AZAV zertifiziert sein. Die mibeg-Institute sind durch die Certqua zertifiziert. Die Kosten für alle Weiterbildungen, die in Vollzeit stattfinden, können deshalb zu 100 Prozent über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit oder ein Jobcenter übernommen werden.
Bildungsscheck
Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt mit dem „Bildungsscheck NRW“ Beschäftigten und Berufsrückkehrer/innen Zuschüsse zur beruflichen Fort- und Weiterbildung. Die Förderung umfasst 50% der Seminargebühren, max. 500,– €. In den vergangenen Jahren wurde der Kreis der Förderberechtigten mehrfach erweitert und die Zahl der förderbaren Seminare erhöht, inzwischen können auch Selbstständige gefördert werden. Die Hälfte der Zuschüsse wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert. Alle Seminare der mibeg-Institute können über einen Bildungsscheck gefördert werden, wenn die individuellen Voraussetzungen vorliegen. Weitere Informationen des Landes NRW dazu finden Sie hier.
Andere Bundesländer haben teilweise vergleichbare Angebote (z.B. „Weiterbildungsbonus“ in Hamburg und Schleswig-Holstein, „Weiterbildungsscheck“ in Sachsen und Thüringen). Einen Überblick dazu finden Sie hier.
Aufwendungen für Weiterbildungen sind steuerlich absetzbar
Arbeitnehmer:innen, die sich beruflich weiterbilden, können die entstehenden Kosten als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen. Voraussetzung ist der konkrete Bezug der Weiterbildung zur Berufstätigkeit.
Weiterbildungsförderung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes
Durch das Qualifizierungschancengesetz hat die Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, Weiterbildungen von bereits Beschäftigten zu fördern. Dies kann u.a. einen Zuschuss zur bzw. die volle Übernahme der Seminargebühr umfassen oder auch einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die ausgefallene Arbeitszeit während der Weiterbildung. Arbeitnehmer/innen werden für die Dauer eines mehrmonatigen Seminars freigestellt, die Kosten der Weiterbildung werden in diesem Fall über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit gefördert.
Daran interessierte Arbeitgeber/innen können sich vom Arbeitgeber-Service der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit beraten lassen. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.