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Rudolf Henke wertet den Gesetzentwurf zur Krankenhausplanung NRW positiv

„Es ist richtig, dass die neue Planung auf eine noch bessere Strukturierung, auf sinnvolle Aufgabenteilung und auf mehr Kooperation der Krankenhäuser untereinander und mit den niedergelassenen Ärzten setzt“, äußerte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, aktuell gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Die beiden Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen haben vom Grundsatz her den neuen Gesetzentwurf begrüßt.

Nordrhein-Westfalen will derzeit in den Krankenhausplan aufnehmen, welche medizinischen Leistungen durch welche Krankenhäuser erbracht werden dürfen. Es sollen Leistungsbereiche gebildet werden, denen wiederum Leistungsgruppen zugeordnet werden, in denen sich dann anhand von OPS-Codes und der ICD-Klassifizierung konkrete medizinische Leistungen darstellen lassen. Angestrebt wird eine höhere Versorgungsqualität, deshalb werden die ausgewiesenen Leistungsbereiche mit Qualitätsindikatoren verbunden, dabei werden Mindestmengen eine Rolle spielen.

Ziel der Krankenhausplanung ist, dass in einem festgelegten Zeitraum jeder Patient eine entsprechende Erst- oder weitergehende Versorgung erhalten kann. Klar ist ebenso, dass mit dieser Krankenhausplanung „Überkapazitäten“ gezielt abgebaut werden sollen. Für 2022 wird bundesweit eineerhebliche Neuaufstellung der Krankenhausstrukturen erwartet. Zahlreiche Krankenhäuser befürchten eine Insolvenz.



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