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G-BA konkretisiert neue Zentrumsregelungen

Die in Nordrhein-Westfalen entstandenen und durch eine Ärztekammer zertifizierten Brustzentren werden nicht mehr im Katalog der Zentrumsregelungen durch den G-BA aufgeführt. Der G-BA sieht zuschlagsfähige Aufgaben vor, die nicht über das patientenbezogene Fallpauschalensystem finanziert werden. Rein organbezogene onkologische Erkrankungen zählen hierzu nicht mehr, vielmehr werden die besonderen Aufgaben in diesem Bereich in den onkologischen Zentren gesehen. Weitere Informationen hier.



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