mibeg-Institut Medizin

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50677 Köln
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Fortbildung zum Approbationsrecht und zur Verfahrenspraxis für Jurist/innen, Fachkräfte zuständiger Stellen, Arbeitsvermittler/innen, Anerkennungsberater/innen und Personalverantwortliche in

RD’in Constanze Lernhart referiert zum Approbationsrecht auf einem Tagesseminar des mibeg-Instituts Medizin am Mittwoch, 5. Juni 2019: „Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen“. Sie war als juristische Dezernentin u.a. für den Bereich Berufsanerkennung Akademische Heilberufe bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie mehrere Jahre tätig. Constanze Lernhart geht intensiv auf die Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation ein und nimmt insbesondere Bezug auf die ärztliche, pharmazeutische und zahnärztliche Tätigkeit. Die Rücknahme, der Widerruf und der Verzicht auf die Approbation werden ebenso thematisiert wie die Berufserlaubnis und die Verfahren der Gleichwertigkeitsüberprüfung. Weitere Schwerpunkte sind die Voraussetzungen zur Erteilung der Berufszulassung für Pflegeberufe und weitere Gesundheitsfachberufe sowie Fragen des Aufenthaltsrechts und der Aufenthaltserlaubnis sowie der Arbeitgeberpflichten. Ergänzt wird das Referat von RD’in Lernhart durch Statements, für die u.a. Dr. Constanze Schäfer, Apothekerkammer Nordrhein, gewonnen werden konnte. Das Seminar richtet sich ausschließlich an mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Gesundheitswesen befasste Fachleute. Hierzu zählen Anwälte, Mitarbeiter in zuständigen Stellen, insbesondere bei den Regierungspräsidien, Bezirksregierungen, Ministerien und Ausländerämtern, Fachkräfte in Arbeitsagenturen, Jobcentern, Berufsverbänden, in Anerkennungsberatungsstellen und Personalabteilungen von Kliniken. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Veranstaltung ist ausgebucht. Der Wiederholungstermin für das Seminar ist der 9. Oktober 2019, Anmeldungen können ab sofort online erfolgen.



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