Erster Teil des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst wird umgesetzt
Der erste Teil des im September beschlossenen Paktes für den ÖGD ist auf den Weg gebracht worden. Um den notwendigen besonderen Anforderungen zur Stärkung des ÖGD gerecht zu werden, stellt der Bund den Ländern im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung für das Jahr 2021 zunächst 200 Mio. Euro als erste Tranche zur Verfügung. Die Länder haben zugesagt, transparent zu machen, dass die genannten Mittel in der Höhe ihres jeweiligen Anteils an der Umsatzsteuerverteilung zur Umsetzung des Pakts für den ÖGD verwendet werden. Im ÖGD-Pakt stellt der Bund über sechs Jahre 3,1 Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung.
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