Bundesgerichtshof entscheidet, dass Onlineportal Ärztebewertung löschen muss
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass ein Ärztebewertungsportal die Daten einer Ärztin löschen muss. Das Gericht gab damit der klagenden Dermatologin recht, die in den Vorinstanzen noch unterlegen war. Das Grundrecht der Ärztin auf informationelle Selbstbestimmung überwiege in diesem Fall das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit des Portals. Das Bewertungsportal habe die gebotene Neutralität verlassen, da es mit seinem Geschäftsmodell die für Werbung bezahlenden Ärzte begünstige und andere schlechter stelle. Es wird erwartet, dass auch andere Portale diese Form von Geschäftsmodellen aufgeben müssen.
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